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Billigkeitsrichtlinie Härtefallfonds Bayern Soziale Infrastruktur FGP

Regierung von Mittelfranken

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Bayern
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Träger der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Frauenpolitik, Gleichstellung und Prävention von den gestiegenen Energiekosten und inflationsbedingten Kostensteigerungen infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine besonders betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Frauenpolitik, Gleichstellung und Prävention, wenn Ihre wirtschaftliche Existenz und der möglichst uneingeschränkte Fortbestand Ihrer Maßnahmen durch die Energiekrise in Deutschland gefährdet ist.

Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich der infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine entstandenen höheren Energiekosten sowie der inflationsbedingten Kostensteigerungen im Zeitraum 1.7.2022 bis 30.6.2023.

Sie bekommen die Förderung als einmaligen pauschalen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Träger eines Frauenhauses EUR 1.200 je Frauenhausplatz,
  • alle anderen Antragstellerinnen und Antragsteller EUR 3.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte postalisch oder in digitaler Form an die jeweils zuständigen Antrags- beziehungsweise Bewilligungsbehörde. Dies sind:

Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Interventionsstellen und Second-Stage-Projekte: Regierung von Mittelfranken Sachgebiet 13 Promenade 27 91522 Ansbach Tel: 0981 530 E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de Internet: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt: Zentrum Bayern Familie und Soziales Team VI 4 Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Tel: 0921 60503 Fax 0921 6053903 E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de Internet: www.zbfs.bayern.de

Bereich der Gewaltprävention (Gewalt gegen Männer, FGM et cetera): Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Referat VI 1 Winzererstraße 9 80797 München Tel: 089 126101 Fax: 089 12611122 E-Mail: foerderungen-VI1@stmas.bayern.de, Internet: www.stmas.bayern.de

Bereich Radikalisierungsprävention: Regierung von Mittelfranken Sachgebiet 15 Marienstraße 21 90402 Nürnberg Tel: 0911 2352157 Fax: 0911 2352100 E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de Internet: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Bereich von Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Bereich der LSBTIQ-Unterstützungsstruktur: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern Referat VI 3 Winzererstraße 9 80797 München Tel: 089 126101 Fax: 089 12611122 E-Mail: LG_buero@stmas.bayern.de Internet: www.stmas.bayern.de

Bereich von Maßnahmen der Frauenpolitik, des Prostituiertenschutzes und der Beratung und Betreuung der von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung betroffener oder bedrohter Frauen: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Referat VI 5 Winzererstraße 9 80797 München Tel: 089 126101 Fax: 089 12611122 E-Mail: Frauenpolitik-FGP@stmas.bayern.de Internet: www.stmas.bayern.de

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.12.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in den folgenden Bereichen entsprechende Maßnahmen in Bayern durchführen und die dort jeweils geltenden Förderkriterien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erfüllen:
    • Radikalisierungsprävention: Hierzu zählen Maßnahmen zur Prävention von Rechts- und Linksextremismus, Antisemitismus sowie religiös motiviertem Extremismus,
    • Gewaltprävention: Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, insbesondere auch die Angebote des Frauenhilfesystems (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Interventionsstellen, Second-Stage -Projekte, Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt),
    • Frauenpolitik,
    • Gleichstellung von Männern und Frauen,
    • LSBTIQ-Unterstützungsstruktur,
    • Prostituiertenschutz,
    • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung: Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen oder bedroht sind.
  • Sie müssen erklären, dass
    • der Weiterbetrieb Ihrer betroffenen Einrichtung beziehungsweise Ihres betroffenen Dienstes infolge der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen teilweise oder insgesamt gefährdet ist beziehungsweise das Angebot beziehungsweise der Leistungsumfang vollständig oder teilweise eingeschränkt werden musste oder künftig eingeschränkt werden muss oder ein Weiterbetrieb nur durch vollständige oder teilweise Umlage der Kostensteigerungen auf die Leistungsempfänger möglich wäre, weil Ihre energie- und inflationsbedingten Ausgaben im Hilfezeitraum (1.7.2022 bis 30.6.2023) im Vergleich zu dem Vergleichszeitraum (1.7.2021 bis 30.6.2022) um mindestens 130 Prozent gestiegen sind,
    • diese Kostensteigerung nicht infolge von Nach- beziehungsweise Neuverhandlungen mit Kostenträgern aufgefangen wird,
    • diese Kostensteigerung nicht durch Bundeshilfen oder andere Landeshilfen kompensiert wird,
    • Sie alle Ihnen möglichen und zumutbaren Energiesparmaßnahmen oder sonstige Abwehrmaßnahmen ergriffen haben und diese die Steigerung Ihrer Ausgaben nicht vermeiden konnte.
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04 November 2023