Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lastkraftwagen (LWT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Kurztext
Wenn Sie Demonstratoren für Ladeinfrastruktur für Langstrecken-Lkw an öffentlichen Straßen in Baden-Württemberg errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung neuer öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3.
Sie bekommen die Förderung für die Errichtung von DC-Ladepunkten für Langstrecken-Lastkraftwagen mit jeweils mindestens 1 MW Peak-Ladeleistung und/oder DC-Ladepunkten mit mindestens 300 kW Peak-Ladeleistung zum Laden von elektrisch betriebenen schweren Nutzfahrzeugen (mindestens 2 Ladepunkte pro Standort) (Förderbaustein 2).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, jedoch maximal EUR 8 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der Maßnahmen über das elektronische Antragssystem PT-Outline zum festgelegten Stichtag beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) ein. Bei positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.
Bitte setzen Sie sich im 1. Schritt mit dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) in Verbindung.
Sie können keine Anträge mehr für folgende Vorhaben stellen:
- kombinierte Anlagen, die aus öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (mindestens zwei DC-Ladepunkte) und aus öffentlicher Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (mindestens 2 Zapfsäulen mit gasförmigem und flüssigem Wasserstoff) für schwere Nutzfahrzeuge bestehen (Förderbaustein 1),
- Tankstellen, die gasförmigen und/oder flüssigen Wasserstoff anbieten (Förderbaustein 3),
- wissenschaftliche Begleitforschung, die die Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase der geförderten Anlagen evaluiert (Förderbaustein 4).
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze für den Förderbaustein 2 bitte bis spätestens 4.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Hierzu zählen auch auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihe geplante Infrastruktur muss die jeweils vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen erfüllen.
- Ihre Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge muss zum Projektende öffentlich zugänglich und betriebsbereit sein und allen Nutzerinen und Nutzern einen zeitlich weitestgehend uneingeschränkten (möglichst 24/7) Zugang gewähren.
- Sie stellen einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zur Ladeinfrastruktur sicher, auch in Bezug auf die Gebühren, die Authentifizierungs- und Zahlungsmethoden sowie die sonstigen Nutzungsbedingungen.
- Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
- Sie müssen das Projekt in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchführen beziehungsweise errichten.
- Sie wählen den Standort für die zu errichtende Infrastruktur bedarfsgerecht aus, zum Beispiel in der Nähe einer Autobahn oder eines größeren Verbraucherhubs in Baden-Württemberg,
- Sie stellen sicher, dass das Projekt zum 1.1.2024 startet und mit einer maximalen Laufzeit von 30 Monaten grundsätzlich zum 30.6.2026 endet.
- Sie besitzen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
- Sie sind ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme über die gesamte Zweckbindungsfrist von grundsätzlich 5 Jahren Eigentümerin und Eigentümer der geförderten Ladeinfrastruktur.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Privatpersonen,
- Unternehmen in Schwierigkeitenn im Sinne der EU,
- Unternehmungen in Gründung oder ohne ausreichende wirtschaftliche Tätigkeit im Themenfeld.