Förderung von energieeffizienten Wärmenetzen (VwV energieeffiziente Wärmenetze)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Kurztext
Wenn Sie in energieeffiziente Wärmenetze unter Nutzung von erneuerbaren Energien, industrieller Abwärme und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekte zur Senkung des Wärmeverbrauchs im Gebäudesektor.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten, jedoch maximal EUR 200.000 je Investitionsvorhaben.
Sie können die Mittel nicht mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg kumulieren.
Richten Sie bitte Ihren Antrag für ein Investitionsvorhaben vor Beginn der Maßnahme und zu dem jeweils aktuellen Stichtag an den Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP).
Anträge in den Förderbereichen
- Klimaschutzteilkonzepte mit Schwerpunkt auf integrierter Wärmenutzung und gegebenenfalls zusätzlich auf erneuerbaren Energien gemäß Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU),
- Beratungs- und Netzwerkinitiativen zum Ausbau energieeffizienter Wärmenetze,
können Sie nicht mehr stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen,
- rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts,
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
- Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
- Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Vorhaben in Baden-Württemberg durch.
- Bei einer Anteilfinanzierung ist die Gesamtfinanzierung gesichert.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.