|GRANTWAY
EN

Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
For profit
R&D and Higher Education
-
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Instrumente für eine nachhaltige Arbeitsgestaltung erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des ESF-Plus-Programms den Aufbau von kollaborativen, vorwettbewerblichen Verbundprojekten, deren Fokus auf neuen Instrumenten und Methoden für eine humanzentrierte Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken liegt.

Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Lösungsansätze erarbeiten, unter anderem Konzepte, Methoden, Instrumente, Testumfelder in den beiden folgenden Handlungsbereichen:

  • Methoden und Instrumente für die Kollaboration in internationalen Netzwerken, unter anderem
    • kollaboratives Wissensmanagement in sich verändernden Netzwerken, Instrumente zur inter- und transdisziplinären Arbeit sowie zur Förderung von Vielfalt in Innovationsprozessen; Werkzeuge zur Bewertung von Kollaborationsprozessen,
    • kultursensible Konzepte zur Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene sowie zur Weiterentwicklung von Prozesswissen in Europa,
    • digitale Unterstützungsmittel, die Transdisziplinarität, Interaktionsbereitschaft, Autonomie und vertrauensbasierte Zusammenarbeit in Netzwerken ermöglichen, unter anderem in digitalen Plattformen beziehungsweise Ökosystemen,
    • hybride Lösungen, die komplementäre Kompetenzen in internationalen Netzwerken gewinnbringend fördern,
    • nachhaltiger, sicherer Austausch zwischen Führungs- und operativer Ebene durch passende Digitalausstattung sowie innovative Wertschätzungs- und Arbeitszeitmodelle,
  • organisationaler Rahmen für die kompetenzförderliche Gestaltung von Arbeit in Kollaborationsnetzwerken, unter anderem
    • ganzheitliche Maßnahmen für adaptive Partizipation und Entscheidungsprozesse, branchenbezogene, unkonventionelle Formen der Arbeitsverteilung, unter anderem zur Förderung von Kreativität, Vertrauen und Diversität,
    • Ausschöpfung des Potenzials selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Arbeit (unter anderem Freiräume und Selbstkompetenzen), Instrumente zur Einführung von ganzheitlichem Kollaborationsmanagement, Strategien für die Zuteilung „diffuser“ Verantwortung,
    • transparente und partizipative Organisation des permanenten Wandels unter Berücksichtigung betrieblicher Strukturen, individueller Fähigkeiten, der Arbeitskultur sowie der Bedürfnisse kollaborierender Partner,
    • vorausschauende Gestaltung menschenzentrierter und resilienter Organisationsformen für die digital unterstützte Kollaboration,
    • Strategien zur proaktiven Kompetenzsicherung angesichts sich schnell ändernder Tätigkeiten und zur Adressierung von Fachkräftemangel, biografiesensible Planungsansätze für Transformationsprozesse im Betrieb, Referenzrahmenmodelle für zukunftsfähige Lern- und Weiterbildungskulturen,
    • Beiträge zur Beteiligung der Beschäftigten am Kollaborationsmanagement im Sinne einer selbstbestimmten Umsetzung; Testumfelder für das Zusammenspiel zwischen agilen beziehungsweise stabilen Arbeitsformen, vertrauensbasierte Anreizsysteme für Kollaboration.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Für die Zielgebiete des ESF Plus gelten unterschiedliche Interventionssätze, aus denen sich der Umfang der Kofinanzierung aus dem ESF Plus ableitet. Die ESF-Plus-Fördersätze betragen:

  • bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)
  • bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 1.8.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben übertrifft deutlich den Stand der Technik und Forschung.
  • Sie streben eine ausgewogene Beteiligung von Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft/Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern an.
  • Für den Ergebnistransfer beteiligen Sie Kammern, Innungen, Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern sowie Verbände an dem Vorhaben.
  • Ihre Lösungsansätze werden bei den Beteiligten in der Projektlaufzeit mit mindestens 2 betrieblichen Anwendungsszenarien exemplarisch realisiert.
  • Sie sehen für die Ergebnisse nach Projektende ohne weitere Förderung eine rasche breite Anwendung in der Unternehmenslandschaft des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vor.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 August 2023