Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Kurztext
Wenn Sie im Bereich der Umwelttechnik Einzel- und Verbundprojekte, sogenannte Langprojekte planen, die der Ausarbeitung eines Konzeptes und dem Gewinnen von Partnern dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu integrierten Lösungen von Umwelttechnik und Informations- und Kommunikationstechnik in den Bereichen
- Wasser- und Kreislaufwirtschaft,
- Geotechnologien und
- Landmanagement.
Sie bekommen die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte, sogenannte Langprojekte, zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Daten intelligent nutzen: Projekte zur Entwicklung von Lösungen zur Nutzung großer Datenmengen von der Erfassung bis zur Auswertung
- Systeme vernetzen: Projekte, die Vernetzung, Kooperation und intelligente Regelung von Systemen, zum Gegenstand haben und zu mehr Effizienz und zur Ressourcenschonung beitragen können
- Autonome Systeme schaffen: Projekte zur Erforschung autonomer Systeme, die selbstständig handeln und Menschen in zahlreichen Kontexten unterstützen können
- Digitale Interaktionen: Entwicklung und Anwendung ressourcenschonender Umwelttechnologien, die die An- und Einbindung von Menschen mitberücksichtigen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 2 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Für Langprojekte können Zuwendungen für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe können Sie Projektskizzen zu festgelegten Bewertungsstichtagen bei dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
In der 1. Verfahrensstufe können Sie Projektskizzen bis spätestens 31.10.2022 einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie
- Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen,
die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Weitere Voraussetzungen:
- Es sind arbeitsteilig und partnerschaftlich übergreifende Problemlösungen zu entwickeln.
- Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens sind vorrangig in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz zu verwerten.
- Sie entwickeln keine Anwendungen in den Bereichen Energiesektor, Landwirtschaft, Mobilität oder Luftreinhaltung.
- Ihr Vorhaben ist keine Konzeptstudie, Bilanzierung oder Analyse ohne technische Entwicklungen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.