Bayerisches Energieforschungsprogramm
Projektträger Jülich
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energiespartechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Sie erhalten die Förderung für
- einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle und experimentelle Entwicklung),
- technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung,
- Investitionen in Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demonstrationsvorhaben).
Sie erhalten Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens und Größe Ihres Unternehmens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Bei Demonstrationsvorhaben richtet sich die Höhe des Zuschusses für kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen nach den Förderhöchstsätzen der Artikel 38 und 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Richten Sie bitte Ihre Skizzen und Anträge vor Beginn der Maßnahme an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Bei Demonstrationsvorhaben sind darüber hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss
- mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
- einen Innovationsgehalt aufweisen, der über den Stand der Technik hinausgeht,
- in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
- Sie müssen bei der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen verfügen.
- Nicht förderfähig sind Unternehmen, die einer Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).