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Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Marktaktivierung – Schwerpunkt Nachhalt

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie innovative Produkte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.

Gefördert werden Ihre Investitionen in

  • Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser) und Flugzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb und gegebenenfalls die für deren Betrieb notwendige Betankungs- und Wartungsinfrastruktur,
  • Sonderfahrzeuge in der Logistik mit einem Brennstoffzellenantrieb und die für deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur,
  • brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen,
  • brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), wenn sie zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Fahrzeugen und Flugzeugen verwendet werden,
  • offene, transparente und diskriminierungsfreie lokale Wasserstoffinfrastruktur im Sektor Mobilität,
  • den Betrieb von Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Einsatz im Mobilitätsbereich mit erneuerbarem Strom und
  • Umweltstudien zu Wasserstoffanwendungen im Mobilitätsbereich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von den erreichbaren Umweltzielen. Daher wird der Zuschuss in Form einer Teilfinanzierung, abhängig von den erforderlichen Investitionsmehrausgaben gewährt. Bei der Bewilligung wird der Zuschuss auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu den einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht. Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu den in den Förderaufrufen genannten Fristen ein.

Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und
  • natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre innovative Technologie muss gegenüber konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen haben.
  • Ihr Produkt muss technisch marktreif sein, darf jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sein.
  • Sie benötigen als Antragstellerin oder Antragsteller zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Keine Förderung erhalten

  • Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission.
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04 November 2023