Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation –
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Ihrem Projekt im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen.
Gefördert werden technologieoffen Einzel- oder Verbundvorhaben zur Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung für
- fahrzeugseitige Technologien und Systeme und
- für die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Gebietskörperschaft können Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, wenn das erhebliche Bundesinteresse dies rechtfertigt und das Vorhaben ohne Finanzierung durch den Bund nicht durchgeführt werden könnte.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.
Ihre Projektskizzen werden zu den Stichtagen 31.3. und 30.9. eines Jahres begutachtet.
In der zweiten Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen fachlich qualifiziert sein und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung Ihres Vorhabens besitzen.
- An Ihrem Verbundvorhaben sind mindestens 2 rechtlich selbstständige Verbundpartner beteiligt, die arbeitsteilig zusammenarbeiten.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie benötigen als Antragstellerin oder Antragsteller zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.