Nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern zum Thema „Nachhaltige blaue Wirtschaft“ forschen und entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Vor dem Hintergrund des „Green Deals“ der EU unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern Maßnahmen für den notwendigen Wandel hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft bis 2030.
Grundlage der Förderung ist die Förderinitiative der Europäischen Partnerschaft für die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft „ Sustainable Blue Economy Partnership “ (SBEP).
Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Verbundvorhaben, die sich auf die folgenden Handlungsfelder beziehen:
- Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene ( Marine Spatial Planning , MSP),
- Entwicklung von Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung zur Unterstützung der blauen Wirtschaft,
- klimaneutrale, ökologisch nachhaltige und ressourceneffiziente Erzeugung mariner Nahrungs- und Futtermittel,
- ökologische Umstellung der Produktion von marinen Lebensmitteln,
- Ocean Digital Twin (ODT): Entwicklung von Anwendungsszenarien, indem vorhandene Daten assimiliert und getestet und andere (größere) Infrastrukturmaßnahmen zu ODTs in anderen europäischen Projekten berücksichtigt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Der Zuschuss beträgt pro Verbund maximal EUR 400.000 pro deutscher Teilnehmerin oder deutschem Teilnehmer und bei mehreren deutschen Partnerinnen und Partnern in einem europäischen Forschungsverbund maximal 60 Prozent der Gesamtfinanzierung pro Forschungsverbund.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen die Projektskizzen durch die Koordinatorin oder den Koordinator elektronisch eingereicht werden. Für deutsche Partnerinnen und Partnern hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Als Koordinatorin oder Koordinator reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis spätestens 14.4.2023, 15:00 Uhr (MEZ) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
- Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes, Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Es beteiligen sich mindestens 3 unabhängige juristische Personen aus 3 an der Förderbekanntmachung beteiligten Ländern an dem Verbundvorhaben.
- Sie beziehen Akteurinnen und Akteure aus der Forschung, aus den Sozial- und Geisteswissenschaften und aus dem öffentlichen und privaten Sektor bis hin zu politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und Bürgerinnen und Bürgern der betreffenden Gemeinschaften in die Aktivitäten ein.
- Sie stimmen die Zusammensetzung des Konsortiums mit den spezifischen Projektzielen ab.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.