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Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Invest

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
Nordrhein-Westfalen
Organizational Support and Development Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in bestimmte Hard - und Software aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) investieren, um die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Invest“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen in technologiebasierte Hard - und Software zur Digitalisierung und Optimierung von Unternehmensprozessen sowie zur internen und externen Vernetzung Ihres Unternehmens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Kleinstunternehmen maximal 60 Prozent,
  • kleine Unternehmen maximal 50 Prozent und
  • mittlere Unternehmen maximal 30 Prozent

der Investitionskosten, jedoch höchstens EUR 25.000.

Die Bagatellgrenze liegt für Kleinstunternehmen bei EUR 3.000 und für kleine und mittlere Unternehmen bei EUR 4.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Melden Sie sich bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Online-Förderportal des Projektträgers Jülich (PTJ) zur Teilnahme am monatlichen Losverfahren an.

Wenn Sie ausgelost wurden, können Sie anschließend Ihren Antrag innerhalb von 28 Tagen ebenfalls über das Online-Förderportal einreichen.

Wurden Sie nicht ausgewählt, können Sie im folgenden Monat erneut am Losverfahren teilnehmen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen erstmalig in bestimmte Hard - und Software investieren. Sie können mehrere Maßnahmen kombinieren, wenn Sie sie bei demselben Anbiter erworben haben.
  • Das Vorhaben muss innerhalb von 3 Monate durchgeführt werden
  • Sie müssen in der Lage sein, den notwendigen Eigenanteil aufzubringen.
  • Für das zu fördernde Vorhaben müssen Sie ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann.
  • Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.

Keine Förderung ist möglich für

  • Soloselbstständige,
  • Ihr Unternehmen, wenn es sich seit dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet; von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn Ihr Unternehmen ein kleines oder Kleinstunternehmen ist, das nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist und weder Rettungs- noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten hat,
  • Aktivitäten zwischen Unternehmen, die untereinander in einem Beteiligungsverhältnis stehen, oder deren Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder Anteilseignerinnen und Anteilseigner familiär miteinander verbunden sind.
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20 April 2023