Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Assistent/in
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie im Zuge von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventinnen oder -absolventen einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ bei der Umsetzung von Innovations- beziehungsweise Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.
Im Programmteil MID-Assistent/in erhalten Sie die Förderung für die Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes.
Dabei geht es um die Umsetzung von Projekten in folgenden Förderschwerpunkten:
- Digitale Produkte und Dienstleistungen – Entwicklung intelligenter Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel,
- Prototypen und MVP ( Minimum Viable Product : ein minimal funktionsfähiges, nutzerzentriertes Produkt im Rahmen einer agilen Entwicklung und Optimierung) – Entwicklung und Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen sowie Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld,
- Grüne Transformation – Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Zeitraum von 2 Jahren
- bis zu EUR 33.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu 5 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss beschäftigen, und
- bis zu EUR 48.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss beschäftigen,
für bis zu 2 Jahre.
Bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss, der abhängig von der vereinbarten Arbeitszeit ist.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Online -Förderportal beim Projektträger Jülich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das Projekt muss für Sie eine Neuheit oder verglichen mit dem Stand der Technik eine wesentliche Verbesserung darstellen.
- Der Hochschulabschluss darf bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
- Sie müssen eine unbefristete Beschäftigung anstreben. Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate.
- Sie müssen der MID-Assistentin oder dem MID-Assistenten ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens EUR 30.000 zahlen, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig.
- Zum Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag stellen, dürfen Sie die Assistentin oder den Assistenten noch nicht eingestellt haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen,
- Beschäftigungsverhältnisse mit Werkstudentinnen und Werkstudenten,
- Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseignerinnen oder Anteilseigner an Ihrem Unternehmen sind, sowie
- Personen, deren Familienmitglieder 1. oder 2. Grades Anteilseignerinnen oder Anteilseigneer an Ihrem Unternehmen beziehungsweise dessen Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sind.