Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung Ihrer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren vorantreiben , können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.
Durch die Gutscheinförderung können Sie projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Sie können Gutscheine erhalten für
- MID-Digitalisierung: umfassender Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in den Förderschwerpunkten „Digitale Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel“ und „Digitale Prozesse – Soft - und Hardware lösungen für smarte unternehmensinterne Prozesse“,
- MID-Analyse: externe, wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Produktionsverfahrens,
- MID-Innovation: externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis zur Markt- beziehungsweise Produktionsreife auszugestalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie können als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen eine Erstattung von 80 Prozent und als mittleres Unternehmen von 60 Prozent erhalten, maximal jedoch
- EUR 15.000 für die Gutscheine MID-Digitalisierung und MID-Analyse,
- EUR 40.000 für den Gutschein MID-Innovation.
Sie können innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen. Ausnahme ist die Gutscheinvariante MID-Innovation, die auch auf Analyseergebnissen der Gutscheinvariante MID-Analyse beziehungsweise dem bis 2019 geltenden Innovationsgutschein B aufbauen kann.
Die Bagatellgrenze liegt bei MID-Digitalisierung und MID-Analyse bei EUR 4.000 und bei MID-Innovation bei EUR 10.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Geschäftsidee muss nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.
- Die Laufzeit Ihres Projekts kann 6, 9 oder 12 Monate betragen.
- Für das zu fördernde Vorhaben müssen Sie ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Beachten Sie bitte, dass für die Gutschein-Varianten MID-Analyse und MID-Innovation ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Auftragnehmerin zugelassen sind.
- Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.
- Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Gutscheinvariante nicht identisch oder miteinander verbunden sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich seit dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, es sei denn, sie waren in der Folge zumindest vorübergehend keine Unternehmen in Schwierigkeiten oder sind derzeit keine Unternehmen in Schwierigkeiten mehr oder sie sind kleine und Kleinstunternehmen, die nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und weder Rettungs- noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.