Materialwissenschaft und Batterietechnologien – Inaktivmaterialien und -komponenten für Batteriezellen sowie Alternative Batteriesysteme
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie zu den Themenkomplexen „Inaktivmaterialien und -komponenten für Batteriezellen“ sowie „Alternative Batteriesysteme“ forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungen und Entwicklungen im Rahmen des ERA-NET „M-era.Net III“ zu den Themenkomplexen „Inaktivmaterialien und -komponenten für Batteriezellen“ sowie „Alternative Batteriesysteme“.
Für Ihr vorwettbewerbliches Verbundprojekt erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie einen der folgenden Themenschwerpunkte des „M-era.Net Calls 2023“ adressieren:
- sustainable advanced materials for energy ,
- innovative surfaces, coatings and interfaces ,
- high performance composites ,
- functional materials .
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze dem M-era.Net-Call-Sekretariat und dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 16.5.2023, 12:00 Uhr (MESZ – Mitteleuropäische Sommerzeit) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihre Forschungsarbeiten sind dem vorwettbewerblichen Bereich zuzuordnen.
- An Ihrem transnationalen Verbundprojekt sind mindestens 3 geförderte Verbundpartnerinnen und Verbundpartner beteiligt, die aus 3 an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern beziehungsweise Partnerregionen kommen und mindestens 2 Partnerinnen oder Partner kommen aus 2 unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten beziehungsweise assoziierten Staaten.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens nutzen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.