Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie – CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige Rohstoffe für die industrielle Bioökonomie (CO2BioTech)
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie neue biotechnologische Verfahren und Prozesse zur Nutzung von Kohlenstoffdioxid als Rohstoff erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr Vorhaben zur Entwicklung innovativer biotechnischer Verfahren, die CO2 oder daraus abgeleitete C1-Körper in hochwertige Kohlenstoffverbindungen zur industriellen Nutzung umsetzen.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben zu den folgenden exemplarisch genannten Themenfeldern:
- Verfahren zur CO2-Fixierung und Umsetzung durch Enzyme, Stoffwechselwege und Mikroorganismen,
- biohybride Verfahren und Elektrobiosynthese zur CO2-Reduktion und Umsetzung,
- C1-Fermentationen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Laufzeit von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung oder Wissenschaftsinstitut können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 11.1.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Wissenschaftsinstitute,
- Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Den Technologie-Reifegrad ( Technology Readiness Level , TRL) zu Vorhabenbeginn und den angestrebten TRL nach Vorhabenende stellen Sie dar.
- Wenn Ihr Vorhaben mit TRL 5 oder höher startet, wird eine Durchführung des Projektes unter industrieller Führung erwartet. Zudem integrieren Sie eine begleitende Lebenszyklusanalyse ( life cycle assessment , LCA) in das Projekt.
- Abhängig vom Entwicklungsstand zeigen Sie Chancen und Risiken einer industriellen Anwendung des angestrebten Bioprozesses auf.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.