Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie zu biobasierten Produkten forschen oder diese auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Hochschule, Unternehmen oder Forschungseinrichtung auf der Grundlage der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Damit fördert der Bund neue Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft und Untersuchungen, die die technische Umsetzbarkeit prüfen.
Ihre Projekte können in diesen 2 Phasen gefördert werden:
- Sondierungsphase: vertiefte Ausarbeitung der Produktidee, Erstellung eines Entwicklungsplans für die technische Umsetzung und Akquise geeigneter Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Expertise,
- Machbarkeitsphase: grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft je nach Anwendungsnähe des Vorhabens normalerweise bis zu 50 Prozent und für Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen erhalten Sie zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.
- Für die Sondierungsphase können Sie bis zu EUR 65.000 erhalten. Das gilt für Hochschulen zuzüglich der Projektpauschale.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Das Antragsverfahren erfolgt über mehrere Stufen. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Ideenskizzen bis zum 1.2. eines Jahres bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein. Diese Frist gilt nicht als Ausschlussfrist, Ihr verspätet eingehender Antrag kann dann aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- in der Sondierungsphase Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Dazu zählen Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Einrichtung in Deutschland haben. Den Forschungseinrichtungen, die vom Bund und/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
- In der Machbarkeitsphase sind zusätzlich auch noch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Förderung in der Machbarkeitsphase richtet sich vorzugsweise an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Bedingungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
In der Sondierungsphase müssen Sie Ihre Produktidee durch Analyse der Kundenbedürfnisse sowie der Markt- und Konkurrenzsituation deutlich darstellen. Sie müssen die Schutzrechtssituation analysieren und eine eigene Strategie für das Schutzrecht entwickeln.
Bereits während der Sondierungsphase sollten Sie eine geeignete Wirtschaftsexpertin oder einen geeigneten Wirtschaftsexperten hinzuziehen und in Ihr Projekt mit einbinden.
In der Machbarkeitsphase müssen Sie eine solche Person mit Markterfahrung auf dem entsprechenden Gebiet einbeziehen und aktiv an Ihrer Arbeitsplanung und Projektsteuerung beteiligen.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Projekt auch ganz oder teilweise aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm gefördert werden kann.
Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, müssen Sie Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.