Förderung von Nachwuchswissenschaftlern in exzellenten Forschungsverbünden
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung die Arbeit hochqualifizierter akademischer Nachwuchskräfte unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln Europäischen Sozialfonds (ESF) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die ihre Qualifikation innerhalb von Forschungsverbünden durch die Bearbeitung einer exzellenten Forschungsprogrammatik verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form einer Personalkostenpauschale sowie einer Restkostenpauschale für Sachausgaben und Gemeinkosten.
Die Höhe der Personalkostenpauschale ist abhängig von der Personalkostenkategorie, die den jeweiligen Projektmitarbeitenden zugeordnet sind. Auf die Summe der Personalpauschale wird je Verbund eine Restkostenpauschale in Höhe von 35 Prozent gewährt.
Die Förderung erhalten Sie für ein Projekt mit einer Laufzeit von normalerweise 3 bis 5 Jahren.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst richten Sie Ihre Projektskizze im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen fristgerecht an den Projektträger Jülich (PtJ), Forschungszentrum Jülich GmbH, Standort Rostock.
Nach Begutachtung und positiver Bewertung stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- staatliche Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, wenn es sich um juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts handelt.
Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.
Als einrichtungsübergreifender Forschungsverbund müssen Sie sich mit einer Universität oder einer Universitätsmedizin als Lead-Partner zu einem thematischen Forschungsschwerpunkt zusammengeschlossen haben.
Sie müssen ein Vorhaben von exzellentem Niveau im nichtwirtschaftlichen Bereich einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchführen.
Ihre Forschungsschwerpunkte sollen überwiegend den im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern identifizierten Zukunftsfeldern entsprechen. Einen besonderen thematischen Schwerpunkt legen Sie auf den Bereich der erneuerbaren Energien, speziell auf Speichertechnologien und die nachhaltige Nutzung der Energieressourcen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die
- gentechnische Verfahren oder Methoden im Bereich der Grünen Gentechnik zum Gegenstand haben oder
- der Qualzucht von Tieren zugeordnet werden können.