Förderung von Nachwuchsgruppen zu den Themen „künstliche Photosynthese“ und „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung“ (SINATRA)
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie Nachwuchsgruppen in den Bereichen der künstlichen Photosynthese und der Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften, die zu den 2 Themenfeldern „künstliche Photosynthese“ und „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung“ forschen.
Sie bekommen die Förderung, wenn Sie Nachwuchsgruppen ein verlässliches und attraktives Umfeld bieten, um sich intensiv mit den Themen zu beschäftigen. Gefördert werden Nachwuchsgruppen mit relevanten Fragestellungen zur Entwicklung von Technologien in einem der beiden Themenfelder, beispielsweise zu folgenden Themen:
- Themenfeld 1 „künstliche Photosynthese“:
- verbesserte Einheiten für Lichtabsorption und Ladungstrennung, insbesondere hinsichtlich der Effizienz und Stabilität sowie deren Kopplung an geeignete Katalysatorsysteme,
- Entwicklung von Katalysatoren zur photoinduzierten Wasserspaltung, CO2-Reduktion oder zu anderen Schlüsselreaktionen,
- Entwicklung vielversprechender und integrierter biologischer oder biohybrider Systemlösungen,
- Ansätze zur Verwendung konzentrierten Sonnenlichts in Systemen zur künstlichen Photosynthese,
- Integration der verschiedenen Teilprozesse in ein funktionierendes Gesamtsystem (Fragen der Systemintegration); Entwicklung und Optimierung effizienter, stabiler Systeme zur künstlichen Photosynthese, Prototypenbau, Ansätze zur Skalierung der Technologie.
- Themenfeld 2 „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstoffherstellung“ auf der Rohstoffseite:
- Kunststoffreste (insbesondere ansonsten nicht rezyklierbare Polymere),
- Schmutz- und Abwasser,
- Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe (Anbaubiomasse ausgeschlossen),
- sonstige organische Reststoffe, beispielsweise Flüssigabfälle der chemischen Industrie.
- Themenfeld 2 „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstoffherstellung“ hinsichtlich der zu erforschenden Technologien:
- Chemical Looping,
- Plasmalyse,
- biologischen Verfahren.
Das BMBF fördert zusätzlich ein wissenschaftliches Querschnittsprojekt, das die Fördermaßnahme begleitet und organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 6 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 6.4.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
- im Verbund mit Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Als aufnehmende Einrichtung der Nachwuchsgruppe müssen Sie die erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und die Leitung der Nachwuchsgruppe bei ihrer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit bestmöglich unterstützen.
- Die bei Ihnen angesiedelte Nachwuchsgruppe besteht aus mindestens 4 Personen.
- Sie haben für die Leitung der Nachwuchsgruppe exzellente Nachwuchsforschende vorgesehen, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben.
- Sie nehmen Bewerbungen von exzellenten, promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entgegen, die noch keine Professur oder eine sonstige leitende Funktion innehaben und deren Promotion nach Möglichkeit nicht länger als 4 Jahre zurückliegt.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.