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Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Germany
Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie neueste Forschungsergebnisse umsetzen, patentieren lassen oder für die Verwertung vorbereiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung.

Die Förderung bezieht sich auf 4 Hauptgebiete.

Gefördert werden im Bereich der Patentierung

  • der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung mit den Förderschwerpunkten „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“ und „Unternehmen – Patentierung“ sowie
  • die Weiterentwicklung von Erfindungen in der öffentlichen Forschung.

Gefördert werden im Bereich der Normung und Standardisierung

  • der Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung im Rahmen von Kooperationsprojekten, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen, sowie
  • die aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mit dem Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung“.

Im Bereich Patentierung und Verwertung werden folgende Leistungspakete unterstützt:

  • Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit: ausführliche Prüfung von Erfindungen gegenüber dem Stand der Technik,
  • Detailprüfung: Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit,
  • Strategieberatung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung,
  • Schutzrechtsanmeldung: Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte,
  • Aktivitäten zur Verwertung: Beratung und Prüfung der Verwertungsmöglichkeiten sowie Erarbeitung einer schutzrechtsbezogenen Verwertungsstrategie,
  • Portfolioverwaltung, nur im Rahmen von „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung”: Pflege des Schutzrechtsportfolios sowie Weiterführung der Verwertungsaktivitäten.

Im Bereich der Normung und Standardisierung werden folgende Leistungspakete gefördert:

  • Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien,
  • Normenrecherchen und Normenmanagement,
  • DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren (öffentlich verfügbare Spezifikation) und/oder VDE-Anwendungsregeln.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich.

Patentierung „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“:

  • Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit: EUR 500,00,
  • Detailprüfung: EUR 500,00,
  • Strategieberatung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung: EUR 500,00 bei Erstanmeldung und EUR 300,00 bei Nachanmeldung,
  • Schutzrechtsanmeldung: 35 Prozent der Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte, Förderung für maximal 10 Jahre nach Schutzrechtsanmeldung,
  • Aktivitäten zur Verwertung: EUR 1.600,
  • Portfolioverwaltung: EUR 400,00 jährlich, Förderung ab dem 2. Jahr bis maximal 10 Jahre.

Patentierung „Unternehmen – Patentierung“:

  • Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit: EUR 800,00,
  • Detailprüfung: EUR 800,00,
  • Strategieberatung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung: EUR 1.000,
  • Schutzrechtsanmeldung: EUR 10.000,
  • Aktivitäten zur Verwertung: EUR 4.000,
  • Ihr Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

Patentierung „Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen“:

  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, je Projekt maximal EUR 84.000 für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten.

Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“:

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • und maximal EUR 200.000 je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

Normung und Standardisierung „Unternehmen – Normung“:

  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: maximal EUR 20.000,
  • Normenrecherchen und Normenmanagement: maximal EUR 10.000,
  • DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren (öffentlich verfügbare Spezifikation) und/oder VDE-Anwendungsregeln: maximal EUR 10.000.
  • Für die Teilnahme an Gremiensitzungen erhalten Sie Personalkostenpauschalen:
    • nationale Gremiensitzungen: EUR 1.000,
    • europäische Gremiensitzungen: EUR 1.500,
    • internationale Gremiensitzungen EUR 2.000.

Je nachdem, welchen Förderschwerpunkt Sie für Ihren Antrag wählen, ist das Verfahren ein- oder zweistufig. Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ). Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen und förmlichen Anträge über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.

Bitte beachten Sie, dass Anträge nur noch im Bereich „Unternehmen – Patentierung“ möglich sind.

Eligibility

Fristen

  • Ihren Antrag für den Förderschwerpunkt 2.1.3 „Unternehmen – Patentierung“ können Sie bis zum 31.10.2023 stellen.
  • Eine Antragstellung für die übrigen Förderschwerpunkte ist nicht mehr möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • im Rahmen von Patentierung „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung” und „Weiterentwicklung von Erfindungen“: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen als Einzelantragsteller oder im Verbund mit anderen Hochschulen oder öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen,
  • im Rahmen von Patentierung „Unternehmen – Patentierung“: Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben,
  • im Rahmen von Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse, wissenschaftlich-technische Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen,
  • im Rahmen von Normung und Standardisierung „Unternehmen – Normung“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen und Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Für jeden Bereich gelten außerdem eigene Voraussetzungen.

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04 November 2023