Förderrichtlinie Elektromobilität
Projektträger Jülich (PtJ)
Kurztext
Wenn Sie Elektromobilitätskonzepte umsetzen, Ihre Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge und Infrastruktur umstellen oder innovative Konzepte für eine klimafreundliche Mobilität entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrem Vorhaben erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte im Bereich der Elektromobilität.
Gefördert werden folgende Vorhaben:
- Finanzierung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien) und die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen , die Umweltnutzen und Nachhaltigkeit zur Unterstützung der Elektromobilität zum Inhalt haben,
- Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie von Infrastruktur (Flottenprogramm) und
- Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für eine klimafreundliche Mobilität, beispielhaft folgende Bereiche:
- Entwicklung, Initiierung und Erprobung elektromobiler Nutzungs- beziehungsweise Betriebskonzepte (zum Beispiel auch Mobility-as-a-Service ),
- anwendungsorientierte Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen batterieelektrischer Fahrzeuge,
- Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien, die eine zeitnahe Marktumsetzung ermöglichen und den parallelen Ladeinfrastrukturausbau unterstützen,
- Vorhaben zur signifikanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor, zum Beispiel über das Laden von Elektrofahrzeugen,
- Vorhaben zur Entwicklung, technischen Umsetzung und Bewertung von Systemlösungen und Dienstleistungen im Kontext der Elektromobilität,
- Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter-, Wirtschafts- und Sonderverkehre, maritime beziehungsweise andere verkehrspolitisch relevante Anwendungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab.
- Für Elektromobilitätskonzepte sind Beihilfeintensitäten bis zu 60 Prozent zulässig. Sie erhalten grundsätzlich für Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Studie maximal EUR 100.000 (netto).
- Im Flottenprogramm werden für alle Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger die Förderquoten, Fördersätze sowie Höchstbeträge in den Aufrufen zur Antragseinreichung mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.
- Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten Sie eine Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Wenn Sie einen Zuschuss für Umweltstudien, Beratungsleistungen oder das Flottenprogramm beantragen wollen, ist das Förderverfahren einstufig.
Beantragen Sie einen Zuschuss für ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben, ist das Antragsverfahren zweistufig.
Achten Sie bitte auf die Veröffentlichung von Bekanntmachungen zu einzelnen Themen.
Für Fragen zu Förderrichtlinie, Berechtigung, Förderquoten, Projektlaufzeiten und mehr wenden Sie sich bitte an den Projektträger Jülich (PtJ). Die programmatische Steuerung und Begleitung der Fördermaßnahme erfolgt durch die Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für Elektromobilitätskonzepte und das Flottenprogramm
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie
- natürliche Personen,
- für Forschung und Entwicklungsprojekte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Gebietskörperschaften und
- gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie dürfen vor Bewilligung der Zuwendung mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Sie stellen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) dem Zuwendungsgeber zur Verfügung.
- Ihre geförderten kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepte enthalten einen konkreten Umsetzungs-/Maßnahmen- beziehungsweise Beschaffungsplan.
- Bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (Flottenprogramm) verbleiben die geförderten Fahrzeuge mindestens 24 Monate in Ihrem Eigentum als Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger.
- Der Betrieb der geförderten Fahrzeuge und der Ladeinfrastruktur (Flottenprogramm) erfolgt grundsätzlich mit erneuerbarer Energie.
- Sie besitzen für die Durchführung Ihres Forschungs- und Entwicklungsvorhabens die notwendige Qualifikation und ausreichende Kapazitäten.
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.