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Digitale Geosysteme: Virtuelle Methoden und digitale Werkzeuge für geowissenschaftliche Anwendungen

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Digitalisierungsprozesse in den Geowissenschaften forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei der Forschung und Entwicklung zu virtuellen Methoden und digitalen Werkzeugen für geowissenschaftliche Anwendungen.

Gefördert werden Verbundvorhaben, die den folgenden 3 Themenfeldern zuzuordnen sind:

  • Themenfeld 1: Methodenentwicklung,
  • Themenfeld 2: Digitale Werkzeuge,
  • Themenfeld 3: Geowissenschaftliche Anwendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis spätestens 15.2.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie
  • gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Alle Projektbeteiligten bringen die Bereitschaft zur kooperativen und interdisziplinären Zusammenarbeit mit.
  • An einem anwendungsorientierten Projekt beteiligen sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aktiv und potenzielle Anwenderinnen und Anwender, beispielsweise Behörden, Gemeinden, Endnutzerinnen und Endnutzer, werden frühzeitig in den Entwicklungsprozess einbezogen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
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20 April 2023