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DATIpilot – Fördern und Lernen für Innovation und Transfer

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie innovative Ideen für Transferprojekte in Ihrer Region haben und Transferpotenziale erschließen möchten oder neue Ansätze für Transferprojekte erproben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen von DATIpilot Projekte zum Wissens- und Technologietransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), Universitäten, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen aus der Praxis, beispielsweise Unternehmen, Vereine, Verbände oder Verwaltungen.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in 2 Modulen:

  • Modul 1 – Innovationssprints: Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Transferprojekte als Einzelprojekt an HAW, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder als Verbundprojekt mit jeweils maximal einer Partnerin beziehungsweise einem Partner aus der Wissenschaft und dem nichtwissenschaftlichen Bereich. Dies kann beispielsweise ein Unternehmen, ein Verein oder eine Gebietskörperschaft sein.
  • Modul 2: Aufbau und Entwicklung von „Innovationscommunities“, in denen mehrere Partnereinrichtungen aus der Wissenschaft und der Praxis gemeinsam den forschungsbasierten Transfer und die Entwicklung von Innovationen in einem selbstdefinierten Themenfeld vorantreiben. Gefördert werden thematisch definierte Innovationscommunities, die sich aus einer offenen Anzahl an Mitgliedern mit unterschiedlichen Rollen zusammensetzen. Die Anzahl und Art der Mitglieder und Partnerschaften wählen Sie abhängig vom Thema und der Zielsetzung Ihrer Community .

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Modul 1: Sie erhalten mit maximal 2 Partnerinnen oder Partnern für einen Förderzeitraum von 3 bis maximal 18 Monaten und zuwendungsfähigen Ausgaben pro Partnerin oder Partner maximal EUR 150.000.
  • Modul 2: Sie erhalten für einen Förderzeitraum von maximal 4 Jahren insgesamt bis zu EUR 5 Millionen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

  • Für Modul 1 reichen Sie bitte Ihre Kurzskizze bis zum 31.8.2023 ein.
  • Für Modul 2 reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bis zum 16.10.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Modul 1 – Innovationssprints:

  • Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW),
  • Universitäten,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
  • im Verbund mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung auch
    • Unternehmen,
    • gemeinnützige Organisationen,
    • Gebietskörperschaften und
    • sonstige Einrichtungen, beispielsweise Stiftungen, Vereine, Verbände und Bildungseinrichtungen.

Im Modul 2 – Innovationscommunities sind antragsberechtigt:

  • HAW,
  • Universitäten,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Gebietskörperschaften,
  • sonstige Einrichtungen, beispielsweise Stiftungen, Vereine, Verbände und Bildungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Modul 1:
    • Sie entwickeln in Ihrem Projekt Forschungsergebnisse weiter und verknüpfen diese mit konkreten Anwendungsmöglichkeiten.
    • Ihr Projekt nimmt eine spezifische Zielgruppe aus der Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung in den Blick und setzt sich mit konkreten Herausforderungen oder Problemlagen dieser Zielgruppen auseinander.
    • Ihr Projekt weist bis zu einem hohen Technology-Readiness-Level (bis zum Abschluss von TRL 7) auf.
  • Modul 2:
    • Ein Managementteam setzt sich aus jeweils mindestens einer Person aus der Wissenschaft und aus der Praxis zusammen.
    • Das Managementteam ist verantwortlich für die Budgetsteuerung und organisiert die Entwicklung und Auswahl von Community-Projekten.
    • Das Managementteam ist verpflichtet, faire und transparente Auswahl- und Entscheidungsprozesse für die Community-Projekte zu definieren und umzusetzen.
    • Das Community-Management ist verpflichtet, in einem engen Austausch mit dem vom BMBF beauftragten Projektträger Antrags- und Förderprozesse zu reflektieren und die Beantragung von Community-Projekten durch Partnereinrichtungen der Community zu unterstützen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
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17 October 2023