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Blauer Ozean – Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Erhalt und Schutz der marinen Biodiversität

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation Natural Sciences
Overview

Kurztext

Wenn Sie zum Schutz und Erhalt der maritimen Biodiversität forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Aussagen über die Veränderungen der Biodiversität treffen und daraus Handlungsempfehlungen zum Schutz und Erhalt der marinen Biodiversität ableiten.

Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Verbundprojekte, die folgende Themenschwerpunkte berücksichtigen:

  • Themenschwerpunkt 1: Auswirkungen klimawandelbedingter Veränderungen auf marine Lebensgemeinschaften
    • Erfassung und Prognose historischer, aktueller und zukünftiger geografischer Verbreitungsgrenzen von marinen Arten,
    • paläoozeanographische Untersuchungen zu klimatisch bedingten Veränderungen der Artenvielfalt,
    • Quantifizierung und Bewertung der funktionellen Biodiversität (unter anderem Primärproduktionsleistung) durch eine veränderte Planktongemeinschaft,
    • Quantifizierung und Erfassung von Verschiebungen in der Produktionsleistung zwischen Epi- und Mesopelagial durch veränderte Artenzusammensetzungen der jeweiligen Lebensgemeinschaften,
    • Quantifizierung und Erfassung der Auswirkungen klimatisch bedingter veränderter pelagischer Lebensgemeinschaften auf die Nährstoff- und Gasaustauschprozesse (unter anderem CO2, Methan) und damit benthischen Lebensgemeinschaften (pelagisch-benthische Kopplung).
  • Themenschwerpunkt 2: Auswirkungen anthropogener Stressoren auf die Zusammensetzung mariner Lebensgemeinschaften
    • Quantifizierung und Bewertung der Auswirkungen von Kunststoffpartikeln (Plastik, Fasern, Farbpartikeln) auf die Zusammensetzung und Produktivität von marinen Lebensgemeinschaften,
    • Quantifizierung und Bewertung der Auswirkungen chemischer Schadstoffe ( chemicals of emerging concern – CEC) auf die Zusammensetzung und Produktivität mariner Lebensgemeinschaften,
    • Bewertung von anthropogenen Infrastrukturen (Offshore-Anlagen, Unterwasserbauten) als Substrat für marine Lebensgemeinschaften.
  • Themenschwerpunkt 3: Risikoabschätzungen und Handlungsempfehlungen zum Erhalt von marinen Lebensgemeinschaften
    • Prognose der Auswirkungen zukünftiger (klimabedingter) Veränderungen auf die marinen Lebensgemeinschaften,
    • Ableitung wirksamer Vermeidungs-, Anpassungs- und Schutzmaßnahmen inklusive Handlungsempfehlungen für den Erhalt der marinen Lebensgemeinschaften,
    • Entwicklung verbesserter Risikoabschätzungen sowie Empfehlungen für die Ausweisung von marinen Schutzgebieten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Das Gesamtfördervolumen der Verbünde soll EUR 3 Millionen nicht überschreiten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 5.6.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
  • Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes, Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeiträgen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Verbundvorhaben verfolgt einen interdisziplinären Ansatz und Sie realisieren die Verknüpfung von natur-, sozial-, rechts-, politik-, bzw. ingenieurwissenschaftlichen Fragestellungen in der Aufstellung von interdisziplinären Projektteams.
  • Im Rahmen Ihres Projekts wird ein anwendungsorientiertes Entscheidungswissen in Form von Handlungsempfehlungen für ein nachhaltiges Ökosystemmanagement arbeitet.
  • Im Fall von Vorhaben mit Schiffsexpeditionen während der Projektlaufzeit können Sie bereits in der Projektskizze die geplanten Schiffseinsätze begutachtungsfähig darstellen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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24 May 2023