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Bioökonomie International

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern wichtige Themen im Bereich der Bioökonomie aufgreifen und bearbeiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie im Jahr 2023 mit einem Zuschuss zu internationalen Vorhaben im Verbund von Partnerinnen und Partnern aus Deutschland und Queensland/Australien. Diese Vorhaben müssen bioökonomische Forschungs- und Entwicklungsfragen aufgreifen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie.

Sie erhalten die Förderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben als Verbundvorhaben, die sich auf die folgenden Handlungsfelder beziehen:

  • Biobasierte Materialien: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Technologien zur Herstellung von Produkten mit höherer Wertschöpfung aus nachhaltig erzeugter Biomasse
  • Nachhaltige Landwirtschaft: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Verfahren für eine gesteigerte und nachhaltige Produktion von landwirtschaftlichen Systemen, beispielsweise Präzisions-, intelligente und digitale Landwirtschaft mit einem eindeutigen Bezug zur Bioökonomie
  • Lebensmittel: Innovationen zur Unterstützung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelsysteme mit besonderem Fokus auf die Verringerung oder Wiederverwendung von Abfällen sowie auf die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Der Zuschuss beträgt pro Verbund maximal EUR 500.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Projektskizzen bei dem Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis spätestens 20.6.2023, 13 Uhr CET ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
  • Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie arbeiten in einem internationalen Konsortium mit Partnerinnen und Partnern aus Deutschland und Queensland/Australien zusammen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Die Finanzierung der Arbeiten der ausländischen Partnerinnen und Partnern ist gesichert.
  • Antragstellende prüfen, ob ein Risiko zum Missbrauch der Projektergebnisse besteht. Falls ein solches besteht oder sich abzeichnet, müssen Antragstellende eine Einschätzung des Risiko-/Nutzen-Verhältnisses vorlegen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung aufzeigen.
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24 May 2023