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Beiträge zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsystemen

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
Public sector
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern nachhaltige und effiziente Produktionssysteme in der Landwirtschaft sowie in der Lebens- und Futtermittelherstellung erforschen und entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich in der Coordination and Support Action (CSA) „Green ERA-Hub“ und unterstützt Sie bei internationalen Vorhaben im Verbund von Partnerinnen und Partnern. Ihr Vorhaben greift bioökonomische Forschungs- und Entwicklungsfragen auf und kann einen Beitrag für nachhaltige und effiziente Produktionssysteme in der Landwirtschaft sowie in der Lebens- und Futtermittelherstellung leisten.

Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben, die unter die beiden folgenden Schwerpunktthemen fallen:

  • Verbesserung der Effizienz beim Düngemitteleinsatz beziehungsweise bei der Rückgewinnung und Reduzierung des Verbrauchs konventioneller Dünger, beispielsweise Vorhaben, die
    • sich mit der Produktion und Wiedergewinnung von Düngemittelsubstanzen befassen,
    • durch innovative, landwirtschaftliche Produktionsstrategien den Düngemittelgebrauch senken,
    • sich mit der Entwicklung oder Verbesserung organischer Düngemethoden beschäftigen,
  • Steigerung des europäischen Selbstversorgungsgrades an proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln, beispielsweise Vorhaben, die
    • neue Konzepte zur optimalen Nutzung von Futterprotein in der Nutztierhaltung entwickeln, einschließlich der Nutzpflanzenzüchtung zur Erzeugung eiweißreicher Futterrationen,
    • die Proteinrückgewinnung verbessern, indem sie innovative Bioraffineriekonzepte zur Gewinnung von Protein aus Reststoffen der Futtermittel- und Lebensmittelproduktion entwickeln,
    • in der Proteinproduktion für Lebensmittel- und Non-Food -Anwendungen neuartige Proteinquellen mittels Züchtung neuer Eiweißpflanzen erschließen und die Verwertung von Alternativen untersuchen,
    • neuartige Quellen für Lebensmittelproteine, ihre Verbraucherakzeptanz und das Verständnis von Verbraucherentscheidungen zum Thema haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Der Zuschuss beträgt pro Verbund maximal EUR 500.000.

Das Antragsverfahren ist dreistufig. Zunächst registriert die Koordinatorin oder der Koordinator vorab die transnationale Projektskizze online. In der 2. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

In der 3. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 7.9.2023, 12:00 Uhr MESZ ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
  • Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben ist themenübergreifend und Sie berücksichtigen neben den Ressourcen und der Art ihrer Verwendung auch die Reduzierung von Emissionen, insbesondere von Treibhausgasen.
  • Sie arbeiten in einem internationalen Konsortium mit Partnerinnen und Partnern zusammen.
  • Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner schließen einen Konsortialvertrag ab, der den Maßgaben des BMBF-Vordrucks Nr. 0110 nicht widerspricht.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Sie prüfen, ob Risiken zum Missbrauch der Projektergebnisse oder Einschränkungen guter wissenschaftlicher Praxis bestehen, und nehmen eine Einschätzung des Risiko-/Nutzen-Verhältnisses vor und zeigen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung auf.
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25 September 2023