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Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer)

Projektträger Jülich (PtJ)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie in dem Bereich Batteriematerialien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum Thema: Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen.

Gefördert werden

  • Batteriematerialien, Batteriesysteme,
  • Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe und Batteriematerialrecycling,
  • innovative Fertigungsprozesse und innovative Produktionsmittel für die Wertschöpfungskette Batterie,

zu folgenden Sekundärbatterie-Typen:

  • Lithium-Ionen-Systeme mit mindestens einer Interkalationselektrode,
  • alternative Batteriesysteme (Metall-Ionen-, Metall-Luft/Sauerstoff-, Metall-Schwefel- und andere zukunftsweisende Systeme).

Schwerpunkte der Förderung liegen im Bereich der Wertschöpfungsstufen des Produkt- und Prozessdesigns, der Synthese der Materialien sowie den Fertigungsprozessen für Batteriezellen. Weitere Schwerpunkte sind die Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe und das Batteriematerialrecycling.

Gesucht werden Projekte, die mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) umgesetzt werden und einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Elektromobilität sowie weitere industrielle Batterieanwendungen leisten können.

Sie können Anwendungen in den folgenden Bereichen adressieren:

  • Elektromobilität (Landfahrzeuge, Lufttransport, Schifffahrt),
  • stationäre Speicher,
  • industrierelevante Anwendungen wie beispielsweise Hochleistungswerkzeuge,
  • mobile Arbeitsgeräte wie zum Beispiel Landmaschinen, Gabelstapler, Flurförderzeuge,
  • Arbeitsgeräte für Haushalt und Garten,
  • Arbeitsgeräte der Medizintechnik.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für die Dauer von bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Für die Umsetzung eines Machbarkeitsnachweises oder die Erstellung eines Prototyps erhalten Sie meistens 25 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

In der zweiten Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Ihre Projektskizzen können Sie zu den folgenden Bewertungsstichtagen einreichen:

  • 31.10.2020
  • 1.4.2021
  • 1.2.2022
  • 1.11.2022

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt umfasst Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) im Sinne der zirkulären Wirtschaft.
  • Ihr Projekt ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet.
  • Sie dürfen die Ergebnisse Ihres Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen und
  • Forschungseinrichtungen.
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19 April 2023