Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung
Projektträger Energie, Technologie, Nachhaltigkeit (PT ETN)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kommunalverwaltungen zur Anpassung an den Klimawandel.
Sie erhalten die Förderung für die
- die Teilnahme an und die Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinne eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens und
- die Teilnahme an Modellversuchen zur Neuentwicklung von Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystemen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von maximal EUR 55.400. Im Ausnahmefall können höhere Fördersätze bewilligt werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirkregierung Arnsberg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens muss ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vorliegen.
- Ihr Vorhaben muss unter anderem folgende Elemente umfassen:
- Inanspruchnahme externer Beratung,
- ein fachübergreifendes Team aus allen relevanten Fachbereichen der kommunalen Verwaltung,
- Analyse und Bewertung der Betroffenheit von lokal prognostizierten Folgen des Klimawandels und der bisherigen Anpassungsaktivitäten in der Kommune,
- Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich der Wirksamkeit und Realisierbarkeit,
- Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung eines Maßnahmenkatalogs,
- Aufbau eines Controllingverfahrens,
- Zertifizierung zum Abschluss der Projektlaufzeit nach spätestens 4 Jahren.
- Ihr Konzept muss von dem für Klimaanpassung zuständigen Ministerium positiv beurteilt worden sein.
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie die erforderliche externe Beraterin oder den erforderlichen externen Berater durch ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren auswählen.
- Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.