Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe
Projektträger Bayern
Kurztext
Wenn Sie als kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung an technischen oder technologischen Innovationen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Innovationsgutschein erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb bei einem Kooperationsprojekt mit einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Die Innovationsgutscheine können Sie in 2 Varianten erhalten:
- Der Innovationsgutschein standard dient Ihnen zur Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Sie können ihn auch zur Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer oder technologischer Innovationen einsetzen.
- Der Innovationsgutschein spezial ermöglicht es Ihnen, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe:
- Beim Innovationsgutschein standard erhalten Sie 40 Prozent bei förderfähigen Ausgaben zwischen EUR 4.000 und EUR 30.000. Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10 Prozent auf maximal 60 Prozent, wenn Sie Ihren Sitz in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf (Anlage) haben, eine Hochschule oder vergleichbare außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragen oder zu den Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen.
- Beim Innovationsgutschein spezial erhalten Sie 50 Prozent bei förderfähigen Ausgaben zwischen EUR 30.000 und EUR 80.000.
Ihnen können innerhalb von 3 Jahren maximal 3 Innovationsgutscheine bewilligt werden. Wenn Sie sich mit anderen Unternehmen zu einem größeren Vorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE) zusammenschließen, können Sie maximal 4 Innovationsgutscheine kumulieren.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an den Projektträger Bayern, Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sowie
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Förderfähig sind Ausgaben für die Leistungen der externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
- Sie können mit der Förderung folgende Einrichtungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) konsultieren:
- öffentliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung,
- privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die vergleichbare Entwicklungsdienstleistungen in Bezug auf Ihr Vorhaben anbieten.
- Für die Gewährung des Innovationsgutscheins standard muss
- eine technische Innovation vorliegen und
- die technische Kompetenz des FuE-Dienstleisters gegeben sein.
- Für die Gewährung des Innovationsgutscheins spezial muss
- das positive Votum eines unabhängigen Fachmanns oder einer unabhängigen Fachfrau vorliegen,
- Ihr Vorhaben voraussichtlich neue Arbeitsplätze in Bayern schaffen und
- eine universitäre oder vergleichbare Forschungseinrichtung beauftragt werden.
- Die Unternehmensgründung muss spätestens bei der Förderabrechnung formal erfolgt und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern vorhanden sein.
Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:
- FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, durch unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder durch Familienmitglieder,
- klassische Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings,
- das Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern erfolgen,
- die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen und
- der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard - und Software .
Sie können die Förderung nicht mit weiteren Finanzierungshilfen des Bundes, des Landes oder der EU für das Innovationsvorhaben kumulieren.