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Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Projektträger Bayern

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Bayern
Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft oder Wissenschaft an einem Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben insbesondere zu einer Schlüsseltechnologie arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung für ein Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung insbesondere zu Schlüsseltechnologien in den folgenden Förderlinien:

  • Digitalisierung: Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich Softwaresysteme sowie elektronische Systeme und Komponenten,
  • Life Sciences: Bio- und Gentechnologie, Medizintechnik sowie Lebensmitteltechnologien,
  • Materialien und Werkstoffe: Prozess der Werkstoffherstellung von vorgelagerten Grundstoffen und chemischen Erzeugnissen bis hin zu einsatzfähigen Werkstoffen, einschließlich der im Verlauf dieses Prozesses notwendigen Fertigungstechniken, Oberflächenbehandlungen und Qualifizierungsschritte (eingeschlossen sind hierbei auch nanoskalierte Materialien und Werkstoffe),
  • Mobilität: Automotive, Bahntechnik, Luft- und Raumfahrt, innovative und ressourcensparende Antriebs- und Steuerungstechnologien, neue Mobilitätsformen sowie intelligente Verkehrssysteme.

Die Förderung weiterer Themen ist nicht ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen bekommen Sie die Förderung auch für Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Teilvorhabens.

Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.

Die Umsetzung der Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderlinien, in denen die jeweiligen Forschungsfelder weiter spezifiziert werden. In den Förderlinien werden zudem thematische Schwerpunkte, Fördergegenstände sowie Wertungskriterien im Rahmen von Förderaufrufen konkreter benannt.

Anträge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.

Das Vorhaben ist in enger Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu realisieren.

Mindestens einer der wesentlich beteiligten Verbundpartner verfügt zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen. Bei Unternehmen müssen diese Erfahrungen auch im Bereich der Produktion vorhanden sein.

Ihr geplantes Vorhaben muss

  • sich durch einen über den Stand der Technik hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen,
  • mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden sein und
  • in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt und umgesetzt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von Dritten durchgeführt werden, die nicht am Projekt beteiligt sind.

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04 November 2023