Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Projektträger Bayern
Kurztext
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien, um Entwicklungsvorhaben vorzubereiten),
- Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind,
- Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung
- bei Entwicklungsvorhaben und standortrelevanten Technologievorhaben als Zuschuss und
- bei Anwendungsvorhaben als Darlehen.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt
- bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und
- bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 1 Million betragen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen.
Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.
Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung im Bayerischen Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind bei
- Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund),
- standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Ihr Vorhaben muss
- sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen,
- sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht,
- mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und
- mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
Sie müssen
- das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen,
- über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen.
Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben. Das betrifft folgende Bereiche:
- Beschäftigungseffekte,
- volkswirtschaftlicher Nutzen,
- anschließende wirtschaftliche Verwertung,
- technologische Ambition.
Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.