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Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)

Projektträger Bayern

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Bayern
Health, Justice and Social Welfare Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.

Sie erhalten den Zuschuss aus dem Bayerischen Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) auch dann, wenn Sie noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen können. In diesem Fall bekommen Sie die Förderung für Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung (Vorentwicklung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie erhalten

  • bei Entwicklungsvorhaben bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Software unternehmen maximal EUR 150.000,
  • bei Konzeptvorhaben bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 26.000, in Ausnahmefällen maximal EUR 52.000.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 15.000.

Ihre Projektskizze und Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens formgebunden auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen und über das notwendige technische Fachwissen verfügen, und
  • technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
    • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
    • technisch machbar erscheinen,
    • Prototypen neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen hervorbringen, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen erwarten lassen,
    • der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein,
    • in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
  • Sie müssen
    • über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für das Vorhaben verfügen,
    • im angemessenen Umfang Eigen- und Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungen ersetzt oder verbilligt werden.
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04 November 2023