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Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

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Summary
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Public sector
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Community Development Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kommune kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sanieren, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert in der Förderrunde 2023 überjährige investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Unterstützt werden Projekte Ihrer Kommune, die eine hohe Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Kommune erhalten Sie höchstens 45 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als Kommune in einer Haushaltsnotlage kann sich Ihr Eigenanteil auf 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten reduzieren.

Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens EUR 1 Million betragen. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 6 Millionen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze inklusive Ihrem Rats- beziehungsweise Kreistagsbeschluss ein, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Nach Auswahl der Projektskizze für eine Förderung werden Sie in der 2. Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Eligibility

Fristen

Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bis zum 15.9.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, dies umfasst auch

  • Samtgemeinden (Niedersachsen),
  • Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie
  • rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse.

Weitere Voraussetzungen:

  • Das Projekt muss sich in dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde befinden.
  • Ihr Projekt ist langfristig nutzbar, die Zweckbindungsfrist liegt bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.
  • Sie halten mindestens die aufgeführten energetischen Standards und technischen Vorgaben ein.
  • Sie setzen Ihr Projekt mit umfassenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit um und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration in der Kommune bei.
  • Sie setzen Ihr Projekt klima- und ressourcenschonend mit überdurchschnittlicher fachlicher Qualität um.
  • Ihr Projekt besitzt ein erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen.
  • Das Gebäude muss nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 oder bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Effizienzgebäude-Stufe „Denkmal“ erreichen.
  • Ersatzneubauten sind nur ausnahmsweise förderfähig. Diese müssen die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreichen.
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18 September 2023