Garantiefonds – Hochschulbereich – (RL-GF-H)
Otto Benecke Stiftung e.V.
Kurztext
Wenn Sie als junge Zuwanderin oder junger Zuwanderer ein Bleiberecht haben und in Deutschland studieren oder studieren wollen, können Sie einen Zuschuss für Kurse und Seminare erhalten.
Volltext
Die Otto Benecke Stiftung e. V. unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.
Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten:
- studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch, die mit einer Prüfung auf dem Niveau C1 abschließen und die auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten, den Sie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule brauchen,
- Sprachkurse in Englisch (B2-Niveau),
- Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten,
- fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
- Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife,
- Kurse an Studienkollegs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige
- nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft
- Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben
- Personen mit Aufenthaltstitel
- Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz,
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen
Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen.
Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.