Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW.Global Business GmbH
Kurztext
Wenn Sie sich gemeinsam mit weiteren Betrieben auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Beteiligung an Messen im Ausland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen und zu sichern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu EUR 5.000 pro Jahr. Sie können grundsätzlich nur einmal jährlich und maximal dreimal gefördert werden. Nach 5 Jahren können Sie erneut Kleingruppenförderung beantragen, sofern die Messebeteiligung in einem anderen als dem zuvor geförderten Land stattfindet.
In begründeten Fällen können Sie als Handwerksbetrieb beziehungsweise anderer Kleinbetrieb mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen in EU- und EFTA-Ländern sowie im übrigen Ausland eine Einzelförderung erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.International GmbH. Zusätzlich müssen Sie einen Ausdruck im Original unterschrieben vorlegen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt als kleines oder mittleres Unternehmen, das eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhält.
Die Auslandsmesse ist im AUMA-Verzeichnis beziehungsweise im M+A ExpoDataBase Messeplaner gelistet.
Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter EUR 50 Millionen, bei Messebeteiligungen in EU- und EFTA-Ländern unter EUR 10 Millionen.
Die zu fördernde Kleingruppe umfasst mindestens 3 und maximal 10 Unternehmen.
Das gemeinsame Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt.