Förderrichtlinie Messe meets Mittelstand NRW
NRW.Global Business GmbH
Kurztext
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen auf Messen im Ausland oder auf internationalen Messen im Inland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Beteiligung an Messen im Ausland und an internationalen Messen im Inland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen und zu sichern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu EUR 7.500 pro Jahr.
Sie können grundsätzlich nur einmal jährlich und maximal dreimal gefördert werden. Nach 5 Jahren können Sie erneut eine Förderung beantragen, wenn die Messebeteiligung in einem anderen als dem zuvor geförderten Land stattfindet. Sind Sie eine Firma aus dem Handwerk beziehungsweise ein anderer Kleinbetrieb mit bis zu 49 Beschäftigten, gilt die Wartezeit für Sie nicht.
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH. Zusätzlich müssen Sie einen Ausdruck im Original unterschrieben vorlegen.
Sie erhalten eine Einzelförderung. Eine Vernetzung mit anderen teilnehmenden Unternehmen findet durch die NRW.Global Business GmbH statt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Messe, an der Sie teilnehmen möchten, ist im AUMA-Verzeichnis (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V) gelistet.
- Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter EUR 50 Millionen, bei Messebeteiligungen in EU- und EFTA-Ländern unter EUR 10 Millionen.
- Das gemeinsame Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt.
Nicht gefördert werden
- Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertreter, Kammern, Verbände und Cluster sowie
- die Teilnahme an Auslandmessen oder internationale Inlandsmessen, auf denen das Land oder der Bund bereits mit einem Firmengemeinschaftsstand vertreten ist.