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Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Moderne Sportstätte 2022)

NRW.BANK

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Nordrhein-Westfalen
Arts, Culture and Heritage Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Sportstätten modernisieren und barrierefrei oder energieeffizient ausbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen an Sportstätten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen,
  • die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit/Barrierearmut und von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Gesamtfördervolumen zwischen 50 und 90 Prozent (in Ausnahmefällen bis 100 Prozent).

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen und Kosten- und Finanzierungspläne über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ein. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Antrag nach Auswahl der Fördermaßnahme an die NRW.BANK.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Die Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie weisen die Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme im Rahmen eines mit der regional zuständigen Dachorganisation des organisierten Sports und im Benehmen mit der Gemeinde abgestimmten Gesamtkonzeptes nach.
  • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin der Sportstätte oder weisen ein noch mindestens 10 Jahre geltendes Nutzungsrecht über die Sportstätte nach.
  • Sie erhalten keine Förderung für den Kauf von Sportstätten.
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04 November 2023