Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
Kurztext
Wenn Sie als Privatperson ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Privatperson beim Kauf einer Wohnimmobilie, die Sie selbst nutzen.
Sie erhalten die Förderung für Neu- und Bestandswohnimmobilien und auch unbebaute Grundstücke, die Sie zwischen dem 1.1.2022 und dem 14.7.2023 gekauft haben.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 2 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises, der auf wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfällt, maximal aber EUR 10.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die NRW.BANK. Der Kaufvorgang muss vorher rechtswirksam abgeschlossen sein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Erwerbsvorgang muss zwischen dem 1.1.2022 und dem 14.7.2023 rechtswirksam abgeschlossen worden sein. Dies müssen Sie durch den notariell beurkundeten Erwerbsvertrag oder den rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss nachweisen.
- Für den Erwerbsvorgang muss Grunderwerbsteuer angefallen sein, die Sie vollständig entrichtet haben.
- Die geförderte Wohnimmoblilie muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Sie müssen spätestens 3 Jahre nach dem Datum der Antragstellung die Selbstnutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz nachweisen.