Billigkeitsrichtlinie Härtefallhilfe KMU Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen durch gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine sehr stark belastet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, als Soloselbstständige und Soloselbständigen sowie als Freiberuflerin und Freiberufler mit Finanzmitteln des Bundes bei der Bewältigung von Ausgabensteigerungen für Energie.
Sie erhalten die Förderung als Ausgleich für betriebliche Energiekosten für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Für leitungsgebundene Energieträger gilt:
- Sie erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlages für das Jahr 2022 jeweils für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme.
- Der für die Höhe des Zuschusses maßgebliche Abschlag berechnet sich anhand von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs 2022 multipliziert mit dem für November 2022 gültigen Arbeitspreis ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises.
Für nicht leitungsgebundene Energieträger gilt:
- Die Höhe des Zuschusses je nicht leitungsgebundenem Energieträger errechnet sich nach folgender Berechnungsformel: Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).
- Referenzpreis ist der durchschnittliche Preis für den jeweiligen nicht leitungsgebundenen Energieträger 2021, der folgendermaßen festgesetzt ist:
- Heizöl EUR 0,71/Liter,
- Flüssiggas EUR 0,57/Liter,
- Holzpellets EUR 0,24/kg,
- Holzhackschnitzel EUR 0,11/kg,
- Holzbriketts EUR 0,28/kg,
- Scheitholz EUR 85,00/Raummeter und
- Kohle/Koks EUR 0,36/kg.
Haben Sie Kosten für prüfende Dritte, die Sie im Rahmen der Antragsstellung beauftragen, erhalten Sie dafür pauschal EUR 400,00.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die NRW.BANK.
Beachten Sie bitte, dass Sie für jeden leitungsgebundenen Energieträger einen gesonderten Antrag stellen müssen. Im Fall von nicht leitungsgebundenen Energieträgern ist nur ein Antrag zulässig, unabhängig davon, ob Sie mehrere Feuerstätten betreiben und ob die Feuerstätten mit demselben oder verschiedenen nicht leitungsgebundenen Energieträgern betrieben werden.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe sowie Soloselbstständige mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung ausschließlich für Energie, die Sie in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchen.
- Die Preise, die Sie für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme zahlen, müssen sich in mindestens einem Monat im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 (Bezugsmonat) mindestens vervierfacht haben.
- Beantragen Sie die Förderung für nicht leitungsgebundene Energieträger, muss
- der Preis im Entlastungszeitraum 1.1.2022 bis einschließlich 1.12.2022 mehr als doppelt so hoch gewesen sein wie der Referenzpreis (Preis 2021),
- der geförderte Energieträger für den Betrieb Ihrer Betriebsstätte energetisch genutzt worden sein.
- Als Soloselbstständige und Soloselbstständiger sowie Freiberuflerin und Freiberufler müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.