Förderung der Film- und Medienwirtschaft in Niedersachsen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (RL Film/Medien/COVID-19/2021)
nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Kurztext
Wenn Sie in der Film- oder Medienwirtschaft tätig und sehr von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen der Film- und Medienwirtschaft oder als Verein bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.
Sie erhalten die Förderung für
- die Herstellung von Film- und Medienproduktionen mit Drehtagen in Niedersachsen, die begonnen oder fortgesetzt werden, auch wenn dabei Mehrausgaben als Folge der COVID-19-Pandemie anfallen (eine schriftliche Förderzusage der nordmedia GmbH muss vorliegen),
- Betriebsausgaben und Investitionen in die Belüftungstechnik ortsfester Programmkinos und Filmkunsttheater sowie Kinos mit bis zu 6 Sälen in Niedersachsen, in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch mit mehr Sälen (ausgeschlossen sind nicht gewerbliche Spielstellen, zum Beispiel „Uni-Kinos“, und Kinos in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft),
- Umstrukturierungsmaßnahmen von Filmfestivals in Niedersachsen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie als „hybride Veranstaltungen“ teils in Präsenz, teils online durchgeführt werden sollen, wenn durch diese Neuausrichtung der Veranstaltung Mehrausgaben und Mindereinnahmen (zum Beispiel beim Verkauf von Eintrittskarten) gegenüber einer vormaligen Präsenzveranstaltung nachgewiesen werden (eine schriftliche Förderzusage der nordmedia GmbH muss vorliegen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder für die Herstellung von Film- und Medienproduktionen als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 50.000 (bei durch pandemiebedingte Umstände erhöhten Herstellungskosten bis zu 20 Prozent der zuvor oder gleichzeitig gewährten nordmedia-Förderung). Pandemiebedingte Mehrausgaben werden nur in Höhe von bis zu 20 Prozent der ursprünglichen oder üblichen Herstellungskosten anerkannt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Betriebsausgaben bis zu EUR 10.000 pro Spielstätte bei Wiedereröffnung im 2. Halbjahr 2021 nach pandemiebedingter Schließung im 1. Halbjahr 2021,
- Investitionen in die Belüftungstechnik bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 30.000 pro Spielstätte und
- Umstrukturierungsmaßnahmen von Filmfestivals bis zu EUR 60.000 (bis zu 30 Prozent der bereits oder gleichzeitig gewährten nordmedia-Förderung).
Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Antragsportal an die nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Vereine und ähnliche Zusammenschlüsse des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie oder zu der durch sie verursachten wirtschaftlichen Notlage bestehen.
- Sie müssen versichern, dass durch das geförderte Vorhaben Ihre wirtschaftliche Notlage aufgrund der COVID-19-Pandemie abgemildert wird und Sie damit zur Sicherung des Film- und Medienstandortes Niedersachsen beitragen können.
- Die Maßnahmen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen einen kulturwirtschaftlichen Effekt von normalerweise mindestens 100 Prozent der Zuwendungen erwarten lassen.
- Bei Förderung der Herstellung von Film- und Medienproduktionen müssen Sie belegen, dass die Herstellungskosten durch die COVID-19-Pandemie erhöht sind oder sich durch unerwartet hinzugetretene pandemiebedingte Umstände erhöht haben.
- Wenn es sich um die Förderung von Betriebsausgaben handelt, müssen Sie nachweisen, dass eine Wiedereröffnung der Spielstelle nach pandemiebedingter Schließung vorgesehen oder erfolgt ist und dass der Betrieb nach der Wiedereröffnung durch die pandemiebedingten Auflagen und Einschränkungen mit großen Umsatzeinbußen oder Mehrkosten gegenüber dem Normalbetrieb (Vergleichszeitraum 2019) verbunden ist.
- Bei Investitionen in die Belüftungstechnik müssen Sie nachweisen, dass die Erneuerung oder Ertüchtigung der Belüftungsanlage erfolgt ist.
- Bei Förderung von Umstrukturierungsmaßnahmen von Filmfestivals müssen Sie als Veranstalter des hybriden Filmfestivals belegen, dass Ihre Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht durch Einsparungen im Rahmen des Projekts ausgeglichen werden können, ohne dass Art, Umfang und Qualität der Veranstaltung zu sehr gefährdet sind.
- Beachten Sie bitte zusätzlich die Bestimmungen der Richtlinie zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH.