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Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von gemeinnützigen Tierheimen oder gemeinnützigen tierheimähnlichen Einrichtungen wegen gestiegener Energi

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
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Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Tierheim oder ähnliche Einrichtung als Folge gestiegener Kosten für Energie und Futter in wirtschaftliche Not geraten sind oder zu geraten drohen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gemeinnütziges Tierheim oder gemeinnützige tierheimähnliche Einrichtung bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen gestiegener Energie- und Futterkosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten 3 Abrechnungsjahre vor Antragstellung und beträgt je durchschnittlich verbrauchter Kilowattstunde EUR 0,50, insgesamt jedoch maximal EUR 30.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierheime und gemeinnützige tierheimähnliche Einrichtungen mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen seit mindestens 1 Jahr über eine gültige Betriebserlaubnis im Sinne des Tierschutzgesetzes verfügen.
  • Mit Ihrem Antrag müssen Sie eine Versicherung abgeben, dass Sie wegen gestiegener Energie- und Futterkosen in wirtschaftliche Not geraten sind oder zu geraten drohen.

Nicht gefördert werden

  • Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder von Kommunen und
  • Einrichtungen, die vom Land eine Förderung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben erhalten.
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24 May 2023