Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Kurztext
Wenn Sie in Niedersachsen im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur ökologisch und sozial nachhaltige Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der nachhaltigen Entwicklung der Binnenfischerei und der Aquakultur. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Sie erhalten im Bereich Binnenfischerei die Förderung für
- Innovationen,
- Beratungsdienste,
- Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern,
- Diversifizierung und neue Einkommensquellen,
- Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes,
- Innovation zur Verringerung der Auswirkungen der Binnenfischerei auf das Gewässerökosystem,
- Mehrwert und Verbesserung der Produktqualität,
- Verbesserung der Bestandssituation des europäischen Aals,
- Schutz und Entwicklung der aquatischen Fauna und Flora,
- Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels.
Sie erhalten im Bereich Aquakultur die Förderung für
- Innovationen,
- produktive Investitionen in der Aquakultur,
- Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen,
- Betriebsberatungsdienste technischer, wissenschaftlicher, rechtlicher, ökologischer oder wirtschaftlicher Art, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Verringerung der Umweltbelastung von Aquakulturunternehmen beitragen,
- Umstellung auf biologische beziehungsweise ökologische Aquakultur,
- Umweltleistungen von Karpfenteichwirtschaften sowie
- Tiergesundheit und Tierschutz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt je nach Maßnahme zwischen 30 und 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
rechtliche Voraussetzungen
Je nach Förderbereich sind antragsberechtigt:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Binnenfischerei oder der Aquakultur, wenn sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen,
- natürliche Personen,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- anerkannte Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse,
- Landesfischereiverbände der Erwerbsfischerei,
- wissenschaftliche oder technische Einrichtungen,
- Fischereigenossenschaften und anerkannte Verbände nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz sowie
- anerkannte Naturschutzverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre Investitionen normalerweise in Niedersachsen tätigen.
- Beinhaltet Ihre Maßnahme eine kommerzielle Komponente, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Vorhaben betriebswirtschaftlich rentabel ist.
- Als natürliche oder juristische Person des privaten Rechts haben Sie sich bei jedem Auftrag wirtschaftlich und sparsam zu verhalten.
- Die Zweckbindungszeiten liegen bei Bauten und baulichen Anlagen bei 12, bei Maschinen und technischen Einrichtungen bei 5 Jahren ab Fertigstellung beziehungsweise Lieferung.
- Beachten Sie bitte außerdem die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Vorhaben.