Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Kurztext
Wenn Sie mit Ihrer Koordinierungsstelle in Niedersachsen aktiv zu den Themen Migration und Teilhabe arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe betreiben. Diese trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zu einer chancengerechten Teilhabe bei und etabliert für Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte landesweit ein lokales Migrations- und Teilhabemanagement.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben zur Einrichtung und zum Betrieb Ihrer Koordinierungsstelle.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer Personalausgaben bis zu einer Höhe von EUR 70.000 für eine volle Stelle. Diese kann auch von 2 Personen wahrgenommen werden.
Sie stellen Ihren Antrag normalerweise bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine zielorientierte Projektbeschreibung zum Betrieb der Koordinierungsstelle vorlegen.
- Ihre Koordinierungsstelle muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Bündelung, Koordination und Organisation kommunaler Integrationsaufgaben,
- Verankerung des Themas „Integration“ in der Öffentlichkeit,
- Aufbau und Pflege verbindlicher kooperativer Strukturen mit den Trägern der Integrationsarbeit sowie Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Migrantenorganisationen,
- Initiierung und Koordination von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen.
- Sie müssen mit Ihrer Koordinierungsstelle verbindlich im örtlichen Regionalverbund der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) mitarbeiten.
- Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte müssen über eine geeignete Qualifikation verfügen, um die Aufgabe wahrnehmen zu können.