Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Kurztext
Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachen unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sensibilisieren und die Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte
- zum Schutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,
- zur Ermächtigung und Beteiligung,
- zum Abbau von Barrieren sowie
- zur Schaffung beziehungsweise Verbesserung der Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten.
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Durchführung von Inklusionskonferenzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent. Als Kommune mit Antrag auf Bedarfszuweisung erhalten Sie bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, dabei gilt ein Mindestbetrag von EUR 5.000 und ein Höchstbetrag von EUR 50.000.
Für gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts beträgt der Mindestbetrag EUR 2.500.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts sowie Kommunen in Niedersachsen mit Ausnahme von Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Projekt beziehungsweise die Maßnahme in Niedersachsen durchführen.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Beschreibung Ihres Vorhabens in konzeptioneller Hinsicht,
- Zeitplan für die Umsetzung Ihres Vorhabens,
- Plan zur Finanzierung Ihres Vorhabens sowie
- Angaben zu den für die Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens relevanten Kriterien.