Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Kurztext
Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen,
- Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
- Gründungsversammlung,
- Erstellung des Gründungsgutachtens,
- Eintragung in das Genossenschaftsregister,
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notarinnen und Notaren).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen, die zum Beispiel aus Privatpersonen, Unternehmen oder Vertretern der Kommune bestehen, die eine Sozialgenossenschaft gründen wollen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Initiatorengruppe müssen Sie eine verantwortliche Vertreterin oder einen verantwortlichen Vertreter als Antragstellerin oder Antragsteller bestimmen.
- Die Sozialgenossenschaft muss besonders in folgenden Bereichen tätig sein:
- Gesundheit und Soziales,
- Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge oder
- Wohnen und Quartiersentwicklung.
- Die Zielgruppen und förderfähigen Projekte entnehmen Sie bitte der Anlage zur Richtlinie.
- Der Tätigkeitsschwerpunkt der Sozialgenossenschaft muss in Niedersachsen liegen und sie muss sich in Niedersachsen in das Genossenschaftsregister eintragen lassen.
- Falls die Kommune nicht selbst Mitglied der Genossenschaft werden soll, ist eine bewertende Stellungnahme der Kommune, in der die Genossenschaft tätig werden soll, vorzulegen.