Digitalisierung im Gesundheitswesen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Kurztext
Wenn Sie digitale oder telemedizinische Vorhaben im Gesundheitswesen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Investitionsvorhaben in den Bereichen „Telemedizinische Projekte“ und „ Ambient Assisted Living “ (das sind altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben).
Sie erhalten die Förderung für
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Vernetzung von mindestens 2 Zuwendungsempfängern,
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtungen untereinander oder direkt mit betroffenen Menschen (zum Beispiel barrierefreie sichere Videokonferenz und -sprechstunde, Datenübertragung von biometrischen Signalen),
- bürger- und patientenorientierte digitale barrierefreie Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,
- assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und in Einrichtungen, das können Wohn- oder Pflegeeinrichtungen sein, in vorpflegerischen, pflegerischen und ambulanten Bereichen (zum Beispiel zur Notfallerkennung und zur Sicherheit, Telepräsenzsysteme).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 200.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen, die an der regionalen Gesundheitsversorgung beteiligt sind,
- Träger von Einrichtungen (ambulante, teilstationäre und stationäre) sowie Institutionen des Gesundheitswesens und
- juristische Personen, die seniorengerechten Wohnraum und auch Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit digitalen Assistenzsystemen schaffen und/oder ausstatten wollen.
Als Erstempfänger können Sie die Förderung an Ihre Mitglieder, Unterorganisationen oder nachgeordnete Einheiten weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Förderung an niedersächsischen Standorten verwenden. Das gilt für Vorhaben in Einrichtungen wie auch im privaten Wohnraum.
- Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie einen Finanzierungsplan und eine Projektskizze mit der Beschreibung der Zielsetzung vorlegen.
- Beim Kauf von Informationstechnik ( Hard - und Software ) muss der Preis mehr als EUR 5.000 brutto betragen und es muss sich jeweils um ein Exemplar oder mehrere Exemplare derselben Hard - oder Software handeln. Dazu zählen auch die Ausgaben, die für die Schaffung der notwendigen baulichen Voraussetzungen anfallen. Diese dürfen höchstens 20 Prozent der Gesamtinvestition betragen.
- Wenn Sie Accesspoints für lokale drahtlose Netzwerke oder kabelgebundene Netzwerke bereitstellen, bekommen Sie eine Förderung für Mittel zwischen EUR 5.000 und maximal EUR 25.000 brutto für jede beteiligte Einrichtung.