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Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Organisationen zur Sicherung der sozialen Infrastruktur aufgrund der Auswir

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Niedersachsen
Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als soziale Einrichtung aufgrund der Preissteigerungen infolge des Kriegs in der Ukraine in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind oder zu geraten drohen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Träger einer sozialen Einrichtung durch eine Billigkeitsleistung, damit Sie trotz gestiegener Betriebskosten durch den Krieg in der Ukraine Ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot aufrechterhalten können.

Sie erhalten die Förderung zur Deckung Ihres Betriebskostendefizits für 3 Berechnungszeiträume: 1.3.2022 bis 31.12.2022, 1.1.2023 bis 30.6.2023 und 1.7.2023 bis 31.12.2023.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent des im jeweiligen Berechnungszeitraum entstandenen Betriebskostendefizits.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte für den jeweiligen Berechnungszeitraum an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihren Antrag zu folgenden Terminen ein:

    1. Berechnungszeitraum: spätestens bis zum 31.3.2023,
    1. Berechnungszeitrum: spätestens bis zum 31.7.2023,
    1. Berechnungszeitraum: 31.1.2024.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von sozialen Einrichtungen und Organisationen, deren Angebote in den Jahren 2022 bis 2023 durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gefördert werden oder in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Billigkeitsleistung finanziell unterstützt wurden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Mit Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes vorlegen:
    • eine Aufstellung aller im Antragszeitraum entstandenen Ausgaben,
    • eine Aufstellung aller im Vergleichszeitraum des Jahres 2021 entstandenen Ausgaben,
    • eine Aufstellung aller für den Antragszeitraum bewilligten oder erhaltenen Einnahmen einschließlich Eigenmittel,
    • eine Kopie des Bewilligungsbescheides zum Nachweis der Landesförderung,
    • eine Bezifferung des im Antragszeitraum entstandenen Betriebskostendefizits, für das Sie die Billigkeitsleistung beantragen,
    • eine Versicherung, dass Sie sich zum Antragszeitpunkt nicht in einem Insolvenzverfahren befinden,
    • eine Versicherung, dass die Fortführung oder der Fortbestand des unterstützten Angebots ohne die Gewährung der Billigkeitsleitung gefährdet ist, und
    • eine Versicherung, dass der Fortbestand Ihres Angebots unter Berücksichtigung der Billigkeitsleistung gesichert erscheint.
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04 November 2023