Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben nach § 45c SGB XI
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um im Bereich der Pflege eine möglichst wohnortnahe und bedarfsdeckende Versorgung auszubauen und nachhaltig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen fördert Sie bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie zusätzlich auch Modellvorhaben im Bereich der Pflege nach § 45 c SGB XI.
Sie erhalten die Förderung bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Personal- und Sachausgaben, die verbunden sind mit
- der Koordination und Organisation der Hilfen,
- der fachlichen Anleitung,
- der Schulung und der Fortbildung sowie
- der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern
Sie erhalten die Förderung bei Modellvorhaben für alle projektbezogenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag
- für die Organisation und Koordination von Betreuungsgruppen je Treffen EUR 50,00 bei mindestens 20 und maximal 40 Treffen im Jahr, jedoch höchstens EUR 2.000 je Betreuungsgruppe jährlich,
- für die Organisation und Koordination von Helferkreisen zur Einzelbetreuung je Helferin und Helfer EUR 200,00, jedoch höchstens EUR 1.000 jährlich je Helferkreis, und je Einsatz EUR 5,00, maximal EUR 100,00 jährlich je Helferin und Helfer,
- für die fachliche Anleitung, die Schulung und die Fortbildung sowie die kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen im Rahmen einer Gruppen- oder Einzelbetreuung pro Einsatz EUR 20,00, jedoch maximal EUR 200,00 jährlich je Helferin und Helfer.
Die Höhe des Zuschusses für Modellvorhaben beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von normalerweise 3, maximal jedoch 5 Jahren.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhaben an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ihren Erstantrag reichen Sie bitte bis zum 31.7. des Förderjahres ein. Ihren Fortsetzungsantrag reichen Sie bis zum 31.12. des Jahres ein, das dem Förderjahr vorausgeht.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unterstützungsangebot muss nach der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI) anerkannt worden sein.
- Treffen von Betreuungsgruppen mit mindestens 3 zu betreuenden Personen sollen dauerhaft und verlässlich grundsätzlich in 14-tägigem Rhythmus und mindestens 20 Mal im Jahr stattfinden.
- Ihr Modellvorhaben muss die Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige, zum Ziel haben.
- Sie müssen Ihr Modellvorhaben wissenschaftlich begleiten und auswerten lassen.