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Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL)

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Niedersachsen
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie sich in Niedersachsen mit geeigneten Maßnahmen für die Verbesserung des Landschaftsbildes und Naturhaushaltes einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen und Lebensstätten sowie für spezielle Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung gefährdeter Populationen und ihrer Lebensstätten,
  • vorbereitende und begleitende Maßnahmen zur fach- und zielgerechten Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • Grunderwerb, Pacht, Ablösung von Nutzungsrechten und Gestattungsverträge,
  • den Kauf von geeigneten neuen technischen Maschinen und Geräten und sonstige Investitionen zur Durchführung von Vorhaben,
  • weitere aus Gründen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege zwingend nötige Maßnahmen sowie für die
  • Unterstützung der niedersächsischen Natur- und Geoparke bei ihrer Aufgabenerfüllung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten und weiteren Gebieten von besonderer Bedeutung, bei Vorhaben in besonderem Landesinteresse sowie für die Unterstützung der niedersächsischen Natur- und Geoparke bei ihrer Aufgabenerfüllung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 2.500 betragen, im Fall von Gebietskörperschaften mindestens EUR 25.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein, im Bereich der Nationalparke und Biosphärenreservate bitte bei der jeweils örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltung.

Ihren Antrag auf Förderung von Vorhaben zur Unterstützung der Natur- und Geoparke bei ihrer Aufgabenerfüllung richten Sie bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Stiftungen, Träger der Natur- und Geoparke sowie Verbände und Vereine, Landschaftspflegeeinrichtungen, nichtbehördliche Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
  • natürliche Personen und Personengesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten bevorzugt eine Förderung für Vorhaben, die
    • in für den Naturschutz wertvollen Gebieten liegen,
    • der Zielerfüllung der niedersächsischen Landesnaturschutzprogramme oder Aktionsprogramme dienen,
    • der Sicherung und Entwicklung von schutzbedürftigen Arten sowie deren Lebensräumen von landesweiter, nationaler und europäischer Bedeutung dienen oder
    • eine Weiterführung und Vervollständigung von in der Vergangenheit begonnenen Maßnahmen darstellen und deren stringente Fortsetzung naturschutzfachlich erforderlich ist.
  • Bei geschützten Flächen und Einzelbestandteilen der Natur darf Ihr Vorhaben dem in der jeweiligen Verordnung festgelegten oder anderweitig durch die Naturschutzbehörden bestimmten Schutzziel nicht widersprechen.
  • Bei Vorhaben auf fremdem Grund und Boden müssen Sie die vorherige Zustimmung der Eigentümerin, des Eigentümers oder der sonstigen Berechtigten einholen, wenn nicht es nicht eine behördliche Anordnung gibt.

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

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04 November 2023