Hochwasserschutz im Binnenland
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Kurztext
Wenn Sie geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen für das Binnenland in Bremen oder Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben, die der Abwehr von Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen.
Sie erhalten die Förderung für
- Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere von Deichen einschließlich Deichverteidigungswegen, Dämmen, Talsperren und Schöpfwerken,
- Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
- Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten für die geplanten Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Planen Sie ein Vorhaben von übergeordnetem wasserwirtschaftlichem Interesse, bei denen die Unterlieger besondere Vorteile durch das Vorhaben genießen, kann der Zuschuss auch bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag für ein Vorhaben in Niedersachsen bitte beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Für ein Vorhaben in Bremen stellen Sie Ihren Antrag beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unterhaltungspflichtige an Gewässern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Ziele der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie berücksichtigen.
- Wird Ihr Vorhaben mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert, müssen Sie ein Hochwasserschutzkonzept vorlegen und Ihr Vorhaben mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert haben.
- Erhalten Sie Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), müssen Sie mit Ihrer Maßnahme eine nachhaltige Entwicklung des PFEIL-Programmgebietes unter anderem im Zusammenhang mit der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials bewirken. Außerdem müssen Sie in diesem Fall Ihre Maßnahme unter Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, der Erfordernisse des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführen.
- Beachten Sie bitte die Zweckbindungs- beziehungsweise Veräußerungsfristen von 12 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen und von 5 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte.