Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Betriebsstellen
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure des Agrarsektors, des Forstsektors oder der Nahrungsmittelkette mit Akteurinnen und Akteuren des Naturschutzes und der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie bei Vorhaben, die der kooperativen Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure im ländlichen Raum dienen.
Sie erhalten die Förderung für
- Schaffung von neuen Netzwerken zur gemeinsamen Durchführung von Projekten und Ausweitung des Tätigkeitsfeldes bestehender Netzwerke,
- Management der Zusammenarbeit zur Umsetzung von naturschutzbezogenen Projekten und Konzepten für Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
- Erarbeitung von regionalen Konzepten und Praxisleitfäden zur Verbesserung der Wirkung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen auf Natur und Landschaft,
- Projektentwicklung, Erstellung und Fortschreibung von Studien und Entwicklungskonzepten vor allem in Natura-2000-Gebieten und in sonstigen Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität einschließlich der dafür erforderlichen Bestandsaufnahmen und Effizienzkontrollen,
- Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse zur Akzeptanzförderung und verbesserten Umsetzung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen sowie
- die öffentlichkeitswirksame Darstellung der geförderten kooperativen Projekte beziehungsweise Konzepte zur Förderung der Biodiversität in der Kulturlandschaft und zur Erhaltung des ländlichen Naturerbes.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch bis zu 100 Prozent.
Ihr Zuwendungsbedarf muss mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. eines Jahres an Ihre örtlich zuständige Betriebsstelle des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Für Vorhaben in Bremen richten Sie Ihren Antrag bitte an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Stiftungen, Naturschutzverbände, Träger der Naturparke,
- Vereine und Zweckverbände, die im ländlichen Raum aktiv sind oder mit innovativen Projekten aktiv werden wollen,
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Landschaftspflegeeinrichtungen, Realverbände und Jagdgenossenschaften, Wasser- und Bodenverbände und
- sonstige juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- Zielsetzung und Ausrichtung der Zusammenarbeit und der damit im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Projekte in einer Vorhabenbeschreibung darlegen,
- über Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder der Nahrungsmittelproduktion oder im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege verfügen und außerdem Erfahrungen in der Kooperation oder Beratung örtlicher Akteurinnen und Akteure aus diesen Themenfeldern haben,
- eine Stellungnahme der im Projektbereich für die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zuständigen Naturschutzbehörde vorlegen.
- Die Akteurinnen und Akteure müssen auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zusammenarbeiten, in der die jeweiligen Aufgaben und Beiträge zur Kooperation in organisatorischer und gegebenenfalls auch in finanzieller Hinsicht geregelt sind.