Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen
Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Kurztext
Wenn Sie als nicht staatliches Museum Ihre Sammlung pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aktivitäten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als nicht staatliches Museum beim Auf- und Ausbau Ihrer Infrastruktur und bei der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.
Sie erhalten die Förderung für:
- Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Sammlungen,
- Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen,
- Projekte zur verbesserten Besucherorientierung,
- die Neupräsentation der Sammlung,
- Ausstellungsprojekte,
- Publikationen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000 bei kommunalen Museen und EUR 500,00 bei sonstigen Museen.
Ihren Antrag richten Sie in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht staatliche Museen, die ganz oder teilweise von Kommunen oder von Stiftungen oder Vereinen getragen werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie verfügen über eine gesicherte Trägerschaft.
- Für den Fall, dass Sie von einer Stiftung oder einem Verein getragen wird, erbringen Sie den Nachweis der Gemeinnützigkeit und des öffentlichen Interesses an der Einrichtung.
- Sie verfügen unter anderem über folgende Eigenschaften:
- ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungskonzept,
- museumsgerechte Räumlichkeiten,
- regelmäßige Öffnungszeiten,
- Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen,
- Werbekonzept.
- Wollen Sie ein Museum neu gründen, müssen Sie ein tragfähiges, auch die dauerhafte Finanzierung umfassendes Gesamtkonzept vorlegen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die rein privaten Zwecken dienen, nicht ausreichend öffentlich zugänglich sind oder deren musealer Bildungsauftrag hinter dem Unternehmenszweck zurückbleibt.